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Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung der Heinrich-Heine-Universität


Wichtige Hinweise:

Die Personalratssitzungen finden donnerstags statt.

Betriebsausflug 2025

Wann? Am Dienstag, den 13.05.2025

Wo? In Düsseldorf

Was? Führungen in kleineren Gruppen

  1. Führung (1 bis max. 25 Personen) im Funkhaus Düsseldorf (WDR)
  2. Führung (2 bis max. 25 Personen) im Stadtmuseum Düsseldorf
  3. Führung (3 bis max. 20 Personen) in der Deutschen Oper am Rhein
  4. Führung (3 bis max. 25 Personen) im Filmmuseum Düsseldorf

Anschließend Essen im Brauerei-Stammhaus Schumacher „Im goldenen Kessel“ in der Düsseldorfer Altstadt, Bolkerstraße 44.
Es gibt 6 Tellergerichte zur Auswahl, Getränke sind selbst zu zahlen

Eigenkostenanteil: 10,00 €/Person
Auszubildende haben keinen Eigenkostenanteil zu leisten, sondern müssen nur ihre Getränke zahlen! 

Teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Sollarbeitszeit gut geschrieben

Der Betrag ist bei der verbindlichen Anmeldung in bar und passend
ab dem 19.03.25 bis einschließlich zum 14.04.25 

in den Büros des Personalrats Geb. 16.11 Ebene 00 Räume 92 bis 96
(montags 9:00 bis 11:00 und mittwochs von 13:00 bis 15:00) 

zu zahlen. 

Rufen Sie bitte vorher kurz an! 

V.i.S.d.P: Gabriele Meurer (Vorsitzende Person des Personalrates für das Personal in Technik und Verwaltung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Gebäude 16.11)

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Klausurtagung des Personalrats im Januar 2025:

Der im Juni 2024 neu gewählte Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung traf sich im Januar 2025 zu einer zweitägigen Klausurtagung in Schloss Mickeln um die bisherigen Strukturen und Abläufe zu analysieren und Weiterentwicklungsmöglichkeiten herauszuarbeiten, mit dem Ziel, die Vertretung der Interessen der Beschäftigten zu optimieren. Dazu gehört selbstverständlich nicht zuletzt auch eine gute Zusammenarbeit mit der Dienststelle.

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Die Aufgaben der Personalvertretung

Die Personalräte

  • wachen darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden
  • schützen die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
  • beantragen allgemeine  Maßnahmen  zum Nutzen des Personals und des Gemeinwohls
  • wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
  • vertreten die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
  • sind bei Vorbereitung der Entwürfe von Stellen-, Bewertungs- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen  an Auszubildende über ihre Nichteinstellung nach Ausbildungsende zu hören
  • schließen Dienstvereinbarungen ab
  • achten auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung   


Der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen u.a.:

  • Einstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
  • Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
  • Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Versagung einer Nebentätigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Auflösung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Beschäftigten, Fortbildung der Beschäftigten
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Überstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsverträgen


Mitbestimmung der Personalräte im Technologiebereich u.a. bei:

  • Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten ausgeschlossen ist
  • Einführung  grundlegend  neuer, wesentlicher Änderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
  • Maßnahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation
  • Einführung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
  • Einrichtung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen


Der Mitwirkung der Personalräte unterliegen u.a.:

  • innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
  • Stellenausschreibungen
  • Errichtung, Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
  • behördliche oder betriebliche Grundsätze der Personalplanung

Hier finden Sie uns

Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung

Gebäude 16.11
Ebene 00, Räume 92, 94, 96
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf