Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung der Heinrich-Heine-Universität
Wichtige Hinweise:
Die Personalratssitzungen finden donnerstags statt.
Vortrag über das Notfallmanagement an der HHU in der Personalversammlung am 12.03.2024 von Herrn Palm (SAUS)
Vortrag über Depressionen in der Personalversammlung am 12.03.2024 von Herrn Christian Theisen i.A. des Düsseldorfer Bündnis gegen Depressionen
Die Aufgaben der Personalvertretung
Die Personalräte
- wachen darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden
- schützen die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
- beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Personals und des Gemeinwohls
- wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
- vertreten die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
- sind bei Vorbereitung der Entwürfe von Stellen-, Bewertungs- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende über ihre Nichteinstellung nach Ausbildungsende zu hören
- schließen Dienstvereinbarungen ab
- achten auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen u.a.:
- Einstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
- Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
- Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Versagung einer Nebentätigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Auflösung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Beschäftigten, Fortbildung der Beschäftigten
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Überstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsverträgen
Mitbestimmung der Personalräte im Technologiebereich u.a. bei:
- Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
- Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten ausgeschlossen ist
- Einführung grundlegend neuer, wesentlicher Änderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
- Maßnahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation
- Einführung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
- Einrichtung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Der Mitwirkung der Personalräte unterliegen u.a.:
- innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
- Stellenausschreibungen
- Errichtung, Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
- behördliche oder betriebliche Grundsätze der Personalplanung
Hier finden Sie uns
Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung
Gebäude 16.11
Ebene 00, Räume 92, 94, 96
Universitätsstraße 1
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