Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung der Heinrich-Heine-Universität
Wichtige Hinweise:
Die Personalratssitzungen finden donnerstags statt.
Die Aufgaben der Personalvertretung
Die Personalräte
- wachen darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden
- schützen die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
- beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Personals und des Gemeinwohls
- wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
- vertreten die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
- sind bei Vorbereitung der Entwürfe von Stellen-, Bewertungs- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende über ihre Nichteinstellung nach Ausbildungsende zu hören
- schließen Dienstvereinbarungen ab
- achten auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen u.a.:
- Einstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
- Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
- Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Versagung einer Nebentätigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Auflösung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Beschäftigten, Fortbildung der Beschäftigten
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Überstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsverträgen
Mitbestimmung der Personalräte im Technologiebereich u.a. bei:
- Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
- Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten ausgeschlossen ist
- Einführung grundlegend neuer, wesentlicher Änderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
- Maßnahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation
- Einführung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
- Einrichtung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Der Mitwirkung der Personalräte unterliegen u.a.:
- innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
- Stellenausschreibungen
- Errichtung, Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
- behördliche oder betriebliche Grundsätze der Personalplanung
Hier finden Sie uns
Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung
Gebäude 16.11
Ebene 00, Räume 92, 94, 96
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf